Gleichstellungsbüro
Aufgabe der/des Gleichstellungsbeauftragten ist es, an der Realisierung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern in Studium, Weiterbildung, Lehre und Forschung mitzuwirken. Die Aufgaben und Rechte der/des Gleichstellungsbeauftragten basieren auf dem Landeshochschulgesetz, zahlreiche inhaltliche Anknüpfungspunkte bestehen auch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
- Förderung der Familienfreundlichkeit der Einrichtung, d. h. Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. von Familie und Weiterbildung
- Beratung und Unterstützung aller Betroffenen bei allen Formen von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Gewalt
Akademie für Waldorfpädagogik
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